Sollten Sie einmal einen Termin aus wichtigem Grund nicht einhalten können, dann muss die Terminabsage wenigstens 36 Stunden vor Behandlungsbeginn geschehen. Liegt der abgesagte Termin an einem Montag, so muss die Terminabsage spätestens bis Freitag 16:00 Uhr erfolgt sein. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen verspätet abgesagte oder nicht wahrgenommene Behandlungstermine privat in Rechnung stellen müssen. |